Deutschland weit über Durchschnitt - Das ist das Ergebnis des jüngsten Vergleichs der Arbeits- und Lohnnebenkosten in den EU-Ländern. Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft bezahlten 2010 demnach im Schnitt 29,20 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit im europäischen Vergleich nach Dänemark, Belgien, Schweden, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden auf Rang sieben. Das heißt auch: Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft zahlten 32 Prozent mehr für eine Stunde Arbeit als im Durchschnitt der Europäischen Union, aber 12 Prozent weniger als im Nachbarland Frankreich. Dänemark wies mit 37,60 Euro die höchsten, Bulgarien mit 3,10 Euro die niedrigsten Arbeitskosten je geleistete Stunde auf.
Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland im Jahr 2010 durchschnittlich 33,10 Euro. Damit lag Deutschland hinter Belgien, Schweden, Dänemark und Frankreich auf Rang fünf in der Europäischen Union. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war 47 Prozent teurer als im EU-Durchschnitt, aber 3 Prozent billiger als in Frankreich.
Arbeitskosten setzen sich aus den beiden Hauptbestandteilen Bruttolöhne und -gehälter sowie Lohnnebenkosten zusammen. Die Betrachtung des Verhältnisses der Lohnnebenkosten zu den Bruttolöhnen und -gehältern erlaubt einen Vergleich der Lohnnebenkosten unabhängig vom Lohnniveau der einzelnen Mitgliedstaaten. Im Jahr 2010 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland auf 100 Euro Bruttolohn und -gehalt 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit lag Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 31 Euro und nimmt mit Rang 15 einen Mittelplatz innerhalb der Europäischen Union ein. Auf 100 Euro Lohn wurden in Schweden (51 Euro) und Frankreich (49 Euro) die höchsten und in Malta (10 Euro) die niedrigsten Lohnnebenkosten gezahlt.
Zum Hintergrund: Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, sowie die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.